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Rechtsbeziehungen Betrieb–Kammer–Auszubildender: die wichtigsten Fakten

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Während deiner Berufsausbildung lernst du nicht nur deinen Ausbildungsbetrieb kennen, der dir die wichtigsten Inhalte deiner Lehre näherbringt, sondern auch weitere Stellen. Folglich solltest du dich – auch wenn du noch keine Ausbildung begonnen hast – über die verschiedenen Kammern, deren Aufgaben sowie den Ausbildungsrahmenplan informieren.

Diese zuständigen Stellen gibt es in der Ausbildung

Grundsätzlich sind alle zuständigen Stellen in der Ausbildung gesetzlich geregelt. Gemäß § 71 Berufsbildungsgesetz (BBiG) existieren in Deutschland folgende Kammern, an die du dich als Lehrling wenden kannst:

  • Handwerkskammer: für Berufe der Handwerksordnung, wie zum Beispiel Metzger, Bäcker oder Schreiner
  • Industrie- und Handelskammer (IHK): für gewerbliche und kaufmännische Berufe, beispielsweise Industriekaufmann oder Industriemechaniker
  • Landwirtschaftskammer: für landwirtschaftliche Berufe wie Forst- oder Fischwirt
  • Wirtschaftsprüferkammern und Steuerberaterkammern: für Berufe im Bereich der Wirtschaftsprüfung und der Steuerberatung, wie zum Beispiel Steuerberater, Steuerfachwirt oder Wirtschaftsprüfer
  • Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammern sowie Notarkassen: für Fachangestellte auf dem Gebiet der Rechtspflege wie beispielsweise Rechtsanwaltsfachangestellte
  • Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammern: für Berufe im Bereich des Gesundheitsdienstes, wie Altenpfleger, Gesundheits- und Kinderkrankenpfleger sowie Altenpflegehelfer

Es ist ebenso möglich, dass Unternehmen der Industrie- und Handelskammer und der Handwerkskammer angehören. Dann gelten sie als sogenannte Mischbetriebe.

Absolvierst du hingegen eine Lehre im öffentlichen Dienst, um später beispielsweise den Beruf des Polizisten oder des Archiv-, Bibliotheks- und Informationsassistenten zu ergreifen, bestimmen die Bundes- und Landesbehörden, die Gemeinden und Gemeindeverbände die zuständige Kammer.

Fragst du dich, welche Kammer für deine Lehre zuständig ist, kannst du einen Blick auf den Stempel deines Ausbildungsvertrags werfen. So erkennst du die zuständige Institution. Du kannst dich auch mit deinem Anliegen direkt an deinen Ausbildungsbetrieb wenden, der dir darüber Auskunft geben wird.

Welche Aufgaben haben die Kammern?

Die Tätigkeiten der Kammern sind vielfältig. Sie sind nicht nur für die Ausbildungsbetriebe, sondern auch für dich als Azubi wichtige Ansprechpartner.

Die jeweiligen Kammern verfügen über Ausbildungsberater, die die Unternehmen besuchen, um ihnen Informationen über die jeweilige Ausbildung zu liefern. Darüber hinaus sind die Ausbildungsberater dafür zuständig, die Eignung des Ausbildungsbetriebs sowie der Ausbilder zu überprüfen.

Die Kammern erledigen zudem Aufgaben, die mit dir als Auszubildendem in Verbindung stehen. Die zuständige Kammer erledigt die Überprüfung und die Registrierung deines Ausbildungsvertrags im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse. Ebenso nimmt sie Änderungen an deinem Ausbildungsvertrag vor. Die Kammern sind außerdem für die Anmeldung sowie für die Durchführung von Zwischen- und Abschlussprüfungen verantwortlich. Auch die Verkürzung bzw. die Verlängerung deiner Ausbildung erfolgt über die jeweilige Kammer. Du musst in diesem Fällen dort einen Antrag stellen.

Du kannst dich über die verschiedenen Aufgaben der Kammern, über Prüfungstermine sowie über Möglichkeiten der Ausbildungsverkürzung auf deren jeweiligen Internetseiten informieren. Dort findest du außerdem Vertrags- und Antragsformulare.

Was musst du zum Ausbildungsrahmenplan wissen?

Der Ausbildungsrahmenplan ist Teil der allgemeinen Ausbildungsordnung, die sowohl die zeitliche als auch die thematische Gliederung der Ausbildung regelt. Die Ausbildungsordnung wird vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie – kurz BMWi – und von den zuständigen Fachministerien der Bundesregierung erstellt. Gleichzeitig heißt das: Die Inhalte deiner Lehre legt nicht ausschließlich dein Ausbildungsbetrieb fest.

Der Ausbildungsrahmenplan gibt einen Überblick über den Ablauf und über die genauen Inhalte deiner Lehre, die jedoch von Ausbildung zu Ausbildung unterschiedlich ausfallen. Außerdem ist dieser Plan eine wichtige Anleitung für deinen Ausbilder, der anhand des Plans deine Ausbildung organisieren kann. Sowohl deinem Ausbildungsbetrieb als auch dir selbst wird ein Ausbildungsrahmenplan zu Beginn deiner Lehre ausgehändigt.

Für dich als Azubi ist der Ausbildungsrahmenplan ebenso von Bedeutung. Hast du noch keine Ausbildung begonnen, kannst du dich mit diesem Plan über die Inhalte deiner angestrebten Lehre informieren. Besteht bereits ein Ausbildungsverhältnis, kannst du mittels des Ausbildungsrahmenplans prüfen, ob der Ablauf deiner Ausbildung mit dem Ausbildungsrahmenplan stimmig ist. Somit findest du heraus, welche Tätigkeiten zu deiner Lehre passen und welche nicht.

Möchtest du wissen, wie der Ausbildungsrahmenplan konkret aufgebaut ist, kannst du dich online auf der Webseite des Bundesinstituts für Berufsbildung – kurz BIBB – darüber informieren.

Wissenswertes zum Besuch der Berufsschule

Auch während deiner betrieblichen Ausbildung musst du die Schulbank drücken. Da ist es wichtig zu wissen, welche Berufsschule du in deiner Umgebung besuchen solltest. Grundsätzlich steht dein Ausbildungsbetrieb in der Pflicht, die Anmeldung an einer passenden Berufsschule durchzuführen. Die jeweilige Kammer sendet vorab eine Liste mit den Kontaktdaten der verschiedenen Schulen an deinen Arbeitgeber.

In den meisten Fällen richtet sich der Besuch der Berufsschule nach dem Sitz deines Ausbildungsunternehmens. Dennoch kannst du dich bereits im Rahmen deines Vorstellungsgesprächs informieren, welche Berufsschule für deinen Ausbildungsberuf infrage kommen würde.

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Katharina Kästel
Redakteurin/Content Manager
anwalt.de services AG
www.anwalt.de

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