[fusion_builder_container hundred_percent=“no“ hundred_percent_height=“no“ hundred_percent_height_scroll=“no“ hundred_percent_height_center_content=“yes“ equal_height_columns=“no“ menu_anchor=““ hide_on_mobile=“small-visibility,medium-visibility,large-visibility“ status=“published“ publish_date=““ class=““ id=““ background_color=““ background_image=““ background_position=“center center“ background_repeat=“no-repeat“ fade=“no“ background_parallax=“none“ enable_mobile=“no“ parallax_speed=“0.3″ video_mp4=““ video_webm=““ video_ogv=““ video_url=““ video_aspect_ratio=“16:9″ video_loop=“yes“ video_mute=“yes“ video_preview_image=““ border_size=““ border_color=““ border_style=“solid“ margin_top=““ margin_bottom=““ padding_top=““ padding_right=““ padding_bottom=““ padding_left=““][fusion_builder_row][fusion_builder_column type=“1_1″ layout=“1_1″ spacing=““ center_content=“no“ link=““ target=“_self“ min_height=““ hide_on_mobile=“small-visibility,medium-visibility,large-visibility“ class=““ id=““ background_color=““ background_image=““ background_image_id=““ background_position=“left top“ background_repeat=“no-repeat“ hover_type=“none“ border_size=“0″ border_color=““ border_style=“solid“ border_position=“all“ border_radius=““ box_shadow=“no“ dimension_box_shadow=““ box_shadow_blur=“0″ box_shadow_spread=“0″ box_shadow_color=““ box_shadow_style=““ padding_top=““ padding_right=““ padding_bottom=““ padding_left=““ margin_top=““ margin_bottom=““ animation_type=““ animation_direction=“left“ animation_speed=“0.3″ animation_offset=““ last=“no“][fusion_text columns=““ column_min_width=““ column_spacing=““ rule_style=“default“ rule_size=““ rule_color=““ hide_on_mobile=“small-visibility,medium-visibility,large-visibility“ class=““ id=““]Bringst du als Auszubildender ein hohes Maß an Motivation und Wissbegierde mit, sind das positive Eigenschaften. Frustration macht sich jedoch breit, wenn du während deiner Lehre ständig Aufgaben erledigen musst, die kaum mit deiner eigentlichen Ausbildung in Verbindung stehen.
Hier erfährst du, ob du alle Tätigkeiten ausführen musst, die dir während deiner Ausbildung aufgetragen werden, oder ob du diese gegebenenfalls auch ablehnen kannst.
Welche Aufgaben darfst du ablehnen?
Du musst nicht alle Tätigkeiten verrichten, mit denen dich dein Ausbilder beauftragt. Das heißt, du kannst diejenigen Arbeiten ablehnen, die nicht in direkter Verbindung mit deiner Ausbildung stehen, die du aber ständig erledigen musst.
Das Berufsbildungsgesetz – kurz BBiG – legt sowohl Rechte als auch Pflichten in der Ausbildung fest. Außerdem sind darin alle Tätigkeiten verzeichnet, die du als Auszubildender nicht erledigen musst. In § 14 Abs. 3 BBiG ist sogar eindeutig festgelegt, dass dir dein Chef nur Aufgaben übertragen darf, die deinem Ausbildungszweck dienen und nicht deine körperlichen Kräfte übersteigen.
Zu den sogenannten ausbildungsfremden Aufgaben gehören zum Beispiel
- das Erledigen von privaten Besorgungen für deinen Vorgesetzten bzw. deine Arbeitskollegen.
- regelmäßiges Putzen von Büroräumen, Sanitäreinrichtungen bzw. Werkstätten – außer es geht um deinen persönlichen Arbeitsplatz bzw. Arbeitsstätten, an denen du arbeitest.
- das Kopieren bzw. Vernichten von Akten.
- Krankheits- bzw. Urlaubsvertretungen.
- Kaffeekochen für den Chef.
Grundsätzlich ist es zwar in Ordnung, wenn du deinem Vorgesetzten einen Gefallen tust, indem du zum Beispiel Unterlagen kopierst oder Kaffee kochst. Damit musst du vor allem in kleineren Betrieben des Öfteren rechnen. Jedoch dürfen solche Tätigkeiten nicht zur Gewohnheit werden. Dies wäre folglich ein Verstoß gegen das Berufsbildungsgesetz.
Für Azubis gilt das Weisungsrecht
Als Auszubildender musst du das sogenannte Weisungsrecht befolgen, das in § 13 Berufsbildungsgesetz (BBiG) definiert ist. Das bedeutet, du bist dazu verpflichtet, die Aufgaben, mit denen dich dein Ausbilder beauftragt, mit Sorgfalt und Gewissenhaftigkeit zu erledigen. Ebenso haben Ausbildungsbeauftragte bzw. Abteilungsleiter ein Weisungsrecht.
In § 13 BBiG sind noch weitere Pflichten aufgeführt, die du während deiner Berufsausbildung befolgen solltest:
- Nimm an Ausbildungsmaßnahmen teil.
- Behandle die dir zur Verfügung gestellten Maschinen, das Arbeitswerkzeug sowie weitere Einrichtungen des Unternehmens mit Sorgfalt.
- Wahre Stillschweigen über Betriebs- bzw. Geschäftsgeheimnisse.
- Halte dich an die allgemeine Hausordnung sowie an die Sicherheitsvorschriften, die in deinem Betrieb gelten.
- Führe Ausbildungsnachweise über deine Lehre – diese sind die Voraussetzung für die Zulassung zur Abschlussprüfung.
Einen Blick in den Ausbildungsrahmenplan werfen
Du solltest als Auszubildender stets einen Blick in deinen Ausbildungsrahmenplan werfen, den du zu Beginn deiner Berufsausbildung überreicht bekommst. Dort findest du die Aufgaben, die du während deiner Lehre absolvieren solltest – und welche nicht.
Der Ausbildungsrahmenplan, der Teil der Ausbildungsordnung ist, dient grundsätzlich zur Übersicht über den Ablauf, die Inhalte sowie die Ziele deiner Ausbildung. Damit kannst du ebenso mögliche ausbildungsfremde Aufgaben erkennen. Außerdem fungiert er für deinen Ausbilder als Anleitung, um deine Lehre vorschriftsgemäß zu organisieren und zu planen.
Darüber hinaus hast du als Ausbildungsinteressierter die Möglichkeit, dich mittels des Ausbildungsrahmenplans über die unterschiedlichen Ausbildungsziele zu informieren.
Wie kannst du dich beschweren?
Bist du mit deinen Aufgaben während deiner Berufsausbildung unzufrieden und hast das Gefühl, dass du nur ausbildungsfremde Tätigkeiten erledigen musst, hast du verschiedene Möglichkeiten, Beschwerde einzulegen.
- Sprich mit deinem Ausbilder oder mit deinem Klassenlehrer bzw. Beratungslehrern an deiner Berufsschule.
- Wende dich mit deinem Anliegen an den Betriebsrat deines Unternehmens, falls es einen gibt.
- Verfügt deine Firma über eine sogenannte Jugend- und Auszubildendenvertretung (JaV), kannst du deine Beschwerde auch dort vortragen.
- Suche alternativ das Gespräch mit den Ausbildungsberatern bei der Handwerkskammer bzw. der Industrie- und Handelskammer (IHK).
- Du kannst dich ebenso bei der ver.di Jugend, der Jugendorganisation der ver.di, über Lösungswege informieren.
Besonders die Ausbildungsberater bei der IHK und bei der Handwerkskammer haben grundsätzlich einen großen Erfahrungsschatz und ein hohes Maß an Kenntnissen darüber, ob die von dir geschilderten Probleme in deinem Betrieb häufiger auftreten.
Wenn du das Gespräch mit deinem Ausbilder suchst, solltest du Folgendes beachten:
- Mache dir vor dem Gespräch Gedanken, warum du in deiner Lehre nicht zufrieden bist und welche Ziele du während deiner Ausbildung erreichen möchtest.
- Achte stets darauf, dass du deinen Unmut bzw. deine Sorgen konstruktiv vorbringst.
- Konfrontiere deinen Ausbilder keineswegs mit Vorwürfen, sondern bleibe sachlich und argumentiere selbstkritisch.
- Zeigst du deinen Unmut und deine Unzufriedenheit zu deutlich oder wirst du sogar zu emotional in deiner Wortwahl, könnte dies negative Konsequenzen für dich und deine Berufsausbildung haben.
Was kannst du anderweitig unternehmen?
Sollte ein Gespräch zwischen deinem Ausbilder und dir keine Früchte getragen haben, hast du die Möglichkeit, eine sogenannte Schlichtung bei der Industrie- und Handelskammer oder der Handwerkskammer zu beantragen. Mittels einer Schlichtung lässt sich gegebenenfalls eine Kündigung verhindern.
Im Rahmen der Schlichtung können dein Vorgesetzter und du die schwelenden Konflikte mithilfe von sach- und rechtskundigen Ausschussmitgliedern zur Sprache bringen. Vor dem Hintergrund einer neutralen Atmosphäre zielen die Schlichter darauf ab, zwischen den beiden Parteien zu vermitteln und letztlich eine Lösung herbeizuführen.
Den Antrag auf Schlichtung kannst du bei der IHK oder der Handwerkskammer – auch mündlich – stellen. Das Verfahren ist kostenfrei.
Du bist betroffen? Prüfe hier deinen Anspruch im Arbeitsrecht!
Katharina Kästel
Redakteurin/Content Manager
anwalt.de services AG
www.anwalt.de[/fusion_text][/fusion_builder_column][/fusion_builder_row][/fusion_builder_container]