Dürfen Leiharbeitnehmer mit Wegfall des Auftrags einfach betriebsbedingt gekündigt werden? Nein!
Entgegen dem vielerseits vorherrschenden Glauben, dass bei Wegfall der Einsatzstelle einfach betriebsbedingt gekündigt werden könne, sind an eine derartige Kündigung eines Verleihunternehmens regelmäßig strenge Anforderungen zu stellen.